Wir haben am 1. Mai 2023, dem Tag der unsichtbaren Arbeit, folgenden Antrag an die Mitgliederversammlung des Bundesweiten Netzwerks Grundeinkommen gestellt:
Antrag an die Mitgliederversammlung des Netzwerk Grundeinkommen am 3. und 4. Juni 23 in Marl BGE-Ini RM-1 Die Mitgliederversammlung möge beschließen, folgendes Kriterium in die Definition des Bedingungslosen Grundeinkommens (folgend: BGE) aufzunehmen:
Das BGE wird per Volksentscheid beschlossen und seine Höhe in regelmäßigen Abständen per Volksentscheid festgelegt.
Begründung: Das BGE verändert das sozioökonomische System grundlegend. Zum ersten Mal wird der Mensch in den Mittelpunkt gestellt. Andererseits ist es auch mit einem nicht unerheblichen Finanzierungsaufwand verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Entscheidung für ein BGE eine möglichst breite gesellschaftliche Debatte vorangehen und jeder Mensch (jedes Mitglied der Gemeinschaft) mitbestimmen. Das leistet nur die Direkte Demokratie wie wir sie auf Landes- und kommunaler Ebene und teilweise im Ausland (Schweiz) bereits kennen. Es kommt hinzu, dass es keine objektiv richtige Höhe eines BGE gibt. Wieviel Geld ein Mensch zu einem menschenwürdigen Leben braucht, ist eine normative Entscheidung, es wird dazu sicherlich verschiedene Meinungen geben. Aus diesem Grund muss die Bevölkerung über die Höhe des BGE entscheiden, keine Expertenkommission kann uns das abnehmen. Von manchen BGE-Skeptikern wird die Befürchtung geäußert, dass die politischen Eliten (Parlamentarier, Regierungen mit Parlamentsmehrheit) der Bevölkerung jederzeit die Daumenschrauben anziehen können, indem sie das BGE unter das Existenzminimum senken – oder im Gegenteil in Wahlkämpfen überreichlich Geschenke in Form eines zu hohen BGE austeilen. Diese Befürchtungen sind nicht ganz von der Hand zu weisen, daher gehört die Entscheidung über die Höhe des Grundeinkommens in die Hände derer, die es auch bezahlen müssen: nämlich der gesamten Bevölkerung.
Es bleibt anzumerken, dass das BGE auch gebraucht wird für die Direkte Demokratie (nicht nur umgekehrt), denn die Bürger*innen müssen den Kopf frei und die Muße haben, um sich politisch zu informieren und das Gemeinwesen mitzugestalten. Das BGE gehört zur Direkten Demokratie wie die Abgeordnetendiäten zum Parlamentarismus.