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DAS BGE IST (AUCH) DATENSCHUTZ

Datenschutz

DAS BGE IST (AUCH) DATENSCHUTZ

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(ursache)
Bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe muss der Leistungsanspruch anhand der Bedürftigkeit und einiger anderer Dinge erst um­ständlich geprüft werden.

(erhebung)
Dabei sammeln die Sozialbehörden zahlreiche personenbezogene Daten, und das nicht nur von den Antragstellenden, sondern z.B. auch von deren Angehörigen, Mitbewohner*innen oder Arbeit­geber*innen. Oft werden dabei schon die existierenden Datenschutzgesetze nicht beachtet.

. . . Da ist der selbstständige Friseur, der mit Hartz IV ergänzt, und von dem das Jobcenter seine Kundenliste haben will. Da verlangen Jobcenter von Trägern der Familienberatung, dass diese alle Daten über ihre Klienten offenlegen.

(speicherung)
In den Jobcentern werden all diese Daten dann zentral elektronisch gespeichert. Selbst wenn man nur guten Willen unterstellt: Zen­trale Speicherung ist immer eine höchst riskante Angelegenheit. Denn technische Probleme oder Missbrauch kann man niemals ganz ausschließen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen die Jobcenter diese Daten dann jahrelang vorhalten, falls mal eine Akte nachgeprüft werden muss.

(nutzung und übermittlung)
Jobcenter nutzen die Daten, die sie sich besorgt haben, nicht nur selbst. Sie geben sie auch ständig an Dritte weiter. So werden eine Reihe von Daten zur statistischen Auswertung an übergeordnete Stellen geschickt. Außerdem wandern oft Lebensläufe und Zeugnisse ohne Erlaubnis der Arbeitssuchenden zu Headhuntern und Zeitarbeitsfirmen. In Extremfällen haben Bildungseinrichtungen, die für das Jobcenter arbeiten, einen kompletten Zugriff auf die „Kunden“-Akte.


„Waren Ihre Großeltern Aussiedler?“ *

* Frage aus einem Fragebogen des Jobcenters im Main-Kinzig-Kreis, der mit einer eindeutig unrechtmäßigen Androhung von Leistungskürzung versehen war. Der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Freiwilligkeit der Angaben über die Herkunft der „Kund*innen“ fehlte hingegen.

Jobcenter haben viele Aufgaben. Sie prüfen Einkommen und Vermögen, sie schnüffeln in Gesundheitsdaten und erforschen familiäre Verhältnisse. Sie wissen, in welchem Viertel man wohnt und warum der letzte Job verloren ging. Kaum ist der Antrag gestellt, wissen auch die Vermieterin, der Ex-Partner und die Lehrer*innen der Kinder von der Erwerbslosigkeit des Betroffenen. Legal oder Illegal.
Die Gesetze, die dies alles regeln, sind höchst umstritten, schon alleine, weil es an einer klaren Regelung fehlt, welche Daten denn eigentlich maximal erhoben werden dürfen.
Die „Kund*innen“ der Jobcenter machen das alles mit, denn sie sind von der finanziellen Unterstützung des Staates abhängig und trauen sich meist nicht, nein zu sagen, auch dort, wo sie das zweifelsfrei dürften.

Das Bedingungslose Grundeinkommen
ist ein Ansatz der sozialen Sicherung, der die oben beschriebenen Probleme weitgehend lösen würde. Es bekommt zuerst einmal jeder Mensch regelmäßig den zum Leben und für die gesellschaftliche Teilhabe notwendigen Geldbetrag, und zwar individuell, pauschal, steuerfrei und ohne Arbeitszwang. Erst dort, wo aufgrund einer besonderen Lebenslage, z.B. einer Behinderung, Sonderbedarfe entstehen, greifen Sicherungssysteme mit Bedürftigkeitsprüfung.

Andererseits muss bei der Steuererhebung keine Freistellung des Existenzminimums mehr erfolgen, so dass die Steuergesetzgebung einfacher, durchsetzbarer und wesentlich datensparsamer werden kann.

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