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Einführung eines Kindergrundeinkommens als Einstieg in das Bedingungslose Grundeinkommen für Alle – Eine Debatte.

Einführung eines Kindergrundeinkommens als Einstieg in das Bedingungslose Grundeinkommen für Alle

Eine Debatte.

 

Eine ganze Reihe Organisationen und Persönlichkeiten haben dazu aufgerufen, eine Kindergrundsischerung einzuführen. Wir möchten einladen, sich an einer Diskussion zu beteiligen, ob die Einführung eines Kindergrundeinkommens als Einstieg in das BGE wünschenswert ist oder nicht und warum. Hier bieten wir schon mal eine Reihe Argumente dagegen und dafür. Es wäre gut, unsere Argumentation gemeinsam zu schärfen und zu vervollständigen.

Gründe, die dagegen sprechen:

Die Einführung eines Kinder BGEs (KBGE) als Einstieg in ein BGE für Alle ist kontraproduktiv. Es würde erstens den Druck für die Einführung des universalen BGEs mindern und zweitens würden auch die Negativbeispiele von Missbrauch des KBGEs von den Gegnern des BGEs stark instrumentalisiert werden.

Wenn ein Erwachsener seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann, nutzt das KBGE nur der kurzfristigen Verbesserung der Situation in der Familie.

Ein KBGE bremst die Motivation für höhere Löhne zu kämpfen und “entschuldigt” die Arbeitgeber, da das Argument der Kinderarmut angeblich nicht mehr greifen werde. Dadurch wird in keinster Weise die Entkopplung der Arbeitsleistung vom Einkommen erreicht.

Bereits jetzt existiert eine wachsende Gruppe Lohnabhängiger, bei denen ein Job nicht mehr zum Leben reicht. Dumpinglöhne entstehen insbesondere bei Konzernen (Beispiel Amazon) oder in kleinen Betrieben, für die die Fixkosten zu hoch sind. Die einen bedienen sich der modernen Ausbeutungsmethoden der Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung, die anderen können wegen des Kostendrucks, der durch die Großen entsteht, keine höheren Gehälter zahlen. Aufgrund diverser Ausnahmen, sei es durch „kreative“ Verrechnungsmethoden, direkten Druck der Arbeitgeber, unorganisierten Branchen und Märkten, greift der gesetzliche Mindestlohn nicht überall. Aber auch wenn diese Verwerfungen nicht zutreffen gibt es bei einer 40 Stundenwoche und dem gesetzlichen Mindestlohn nur ein Einkommen von 340€ in der Woche. Bei den durch die Arbeit entstehenden Fixkosten und/oder der Reduktion der Arbeitszeit wird das Kind durch das KBGE zum “Hauptverdiener” der Familie. Kindsein ist und darf nicht eine Einkommensquelle werden.

Ein KBGE kann aufgrund von Unmündigkeit nur an die Eltern oder gesetzlichen Vertreter ausbezahlt werden. Bereits jetzt wird das Kindergeld nicht zweckgebunden für die Kinder verwendet, sondern landet in den gesamten Einkommenstopf der Familie. Bei gesetzlichen Vertretern ist die Gefahr des Missbrauchs noch größer, da die Kinder ihre Rechte nicht kennen und somit nicht durchsetzen können. Aufgrund von Missbrauchs steigert sich die Wahrscheinlichkeit von Vertuschung durch kriminelle Handlungen.

Das BGE soll die soziale Gerechtigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Bereits jetzt werden kinderreiche Familien, besonders mit Migrationshintergrund, angefeindet. Dies wird nach der Einführung des KBGE drastisch zunehmen.

Das BGE sollte Bürokratie abbauen. Die Einführung eines KBGE würde aber eine gesteigerte Bürokratie erfordern, weil Steuererklärungen und Düsseldorfer Tabellen (also Unterhaltsansprüche) angepasst und damit verbundene Gesetze neu verhandelt werden müssten. Sonst drohen Klagen wegen der nicht respektierten Gleichstellung. Die Handhabung bei den Grenzjahrgängen ist unklar und erfordert bürokratische Ausnahmen, was die Ungleichbehandlung verstärkt. Das wiederum wäre bedenklich in Bezug auf das Grundgesetz.

Das BGE sollte eine universale Leistung sein. Sie nur schwachen Mitgliedern der Gesellschaft zu gewähren, würde diesem Prinzip zuwiderlaufen. Es würde eine allgemeine Einführung nur herauszögern oder gar unmöglich machen.

Gründe, die dafür sprechen:

Es gibt in unserer Gesellschaft verschiedene Gruppen von Menschen, von denen nicht erwartet wird, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eine Tätigkeit erwirtschaften, die gegen Geld ausgeübt wird. Dazu gehören Kranke, Behinderte, Alte und eben auch Kinder. Das war nicht immer so, und ist auch heute nicht überall so. Man braucht nur an das Dritte Reich zu denken, in dem Behinderte als “lebensunwert” klassifiziert und z.T. aktiv liquidiert wurden. Oder an andere Gesellschaften, in denen Menschen selbst den Tod such(t)en, wenn sie zur Überzeugung kommen (kamen), dass sie ihrer Gemeinschaft “zur Last fallen”. Was Kinder anbelangt, so wurde erst 1904 das erste Kinderschutzgesetz in Deutschland verabschiedet, das Kinder- und Jugendarbeit einschränken und regeln sollte. In vielen Gesellschaften ist Kinderarbeit jedoch nach wie vor Alltagswirklichkeit.

Das Menschenbild unserer gegenwärtigen Gesellschaft gründet auf einem Axiom, das nach 1945 in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und in unserem Grundgesetz verankert ist, nämlich: “Die Würde des Menschen ist unantastbar”. Siehe auch hier. Es ist diese Würde, die allen Mitgliedern unserer Gesellschaft einen Anspruch auf eine Existenzgrundlage gibt.

Wir leben – trotz stets wachsender Anzahl von Singlehaushalten – nicht als isolierte Personen. Gerade Menschen wie Alte, Kranke, Behinderte und Kinder sind weitgehend auf Betreuung durch andere angewiesen. Der Rückgriff auf ein Privatvermögen, das die finanzielle Existenzgrundlage sichern würde, mit der Betreuung auf dem Markt der Dienstleistungen gekauft werden könnte, ist keine Option für einen bedeutenden Anteil dieser Menschen. Sie sind auf Transferleistungen der Gesellschaft angewiesen. Diese Transferleistungen werden z.T. als Geldleistungen erbracht (Renten, Krankengeld, Kindergeld..) z.T. aber auch als unbezahlte Arbeit, die (meistens) von Familienangehörigen geleistet wird.

Menschen, die andere Menschen betreuen, im Fall von Kindern meistens die Eltern oder ein Elternteil, verwenden einen Teil ihrer (Lebens-)Zeit, um Kinder unbezahlt großzuziehen. Da Zeit eine knappe Ressource ist, fehlt ihnen die Zeit, die sie für die Kinderbetreuung verwenden, um andere Tätigkeiten auszuüben, z.B. solche, die dem Broterwerb dienen, bzw. sie verwenden dazu die Zeit, die sie für die notwendige Erholung brauchen. Spätestens bei der Rente bekommen sie die Rechnung präsentiert, für die Zeit, die sie in unbezahlte Tätigkeiten investiert haben. Sind Kinder ein Privathobby, das also auch privat finanziert werden sollte?

Von Eltern, als erwachsenen Personen, wird außerdem erwartet, dass sie nicht nur ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, sondern auch noch den für ihre Kinder. Aber die Entwicklung von Löhnen und Gehältern macht es immer schwieriger, dass ein_e Erwachene_r genügend verdient, um die Existenz für sich und einen weiteren Menschen zu sichern.

Ein Kindergrundeinkommen, das eine finanzielle Existenzsicherung eines Kindes garantiert, würde die Eltern von der Notwendigkeit entlasten, neben der eigenen Existenzsicherung, auch noch die des Kindes zu verdienen. Sie müssten “nur” noch weiterhin die unbezahlte Carearbeit leisten.

Die Höhe eines Lohnes oder Gehalts wird von der ausgeübten Tätigkeit bestimmt. Eine Verkäuferin, eine Ärztin oder ein Klempner werden für geleistete Stunden oder bestimmte Tätigkeiten bezahlt. Die Bezahlung lässt völlig außer Acht, ob diese Personen Familie haben und wieviele Menschen von dem erarbeiteten Entgelt leben müssen. Nur bei bestimmten Berufssparten, z.B. Beamten, gibt es eine Familienzulage. Ein KBGE würde hier die Existenzsicherung für Kinder in jedem Fall absichern. Es stünde jedem Kind persönlich zu. Unabhängig von seiner Einbindung in eine “Bedarfsgemeinschaft”. Allerdings ist das Kind über lange Jahre auf eine Gemeinschaft, zumindest mit einem betreuenden Erwachsenen angewiesen.

Das BGE kann nur an Eltern oder gesetzliche Vertreter_innen ausbezahlt werden. Und das Risiko eines Missbrauchs ist nicht auszuschließen. So wie sich Steuerhinterziehung und anderer Missbrauch nicht ausschliessen lassen. Es müssen also Kontrollen eingerichtet werden, um zu versuchen, diesen Missbrauch möglichst niedrig zu halten. Gerade eine offene Gesellschaft muss davon ausgehen, dass Menschen zu einem überwiegenden Anteil sozial und kooperativ eingestellt sind. Dass Menschen mündig sein und verantwortlich handeln können. Das schließt nicht aus, dass es Instanzen geben muss, die sich der gesellschaftlichen Anomie (also der “Ausstiegs”, des “Abgehängtwerdens”, etc..) widmen. Das BGE ist keine eierlegende Wollmilchsau, die alle sozialen Probleme löst. Die bedeutende Rolle eines emanzipierenden Bildungssystems ist hier z.B. nicht zu unterschätzen.

Die Vorstellung ist nicht neu, dass “Kinderreichtum” als asozial gewertet wird, wenn er gepaart kommt mit Armut. Eltern (und besonders Frauen) sollen nur die Kinder in die Welt setzen, die sie auch ernähren, um die sie sich kümmern können, für die sie die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen können. Diese “verantwortete Elternschaft” ist sogar offizielle Lehre der katholischen Kirche, die gleichzeitig jedoch massive internationale Kreuzzüge gegen Sexualkundeunterricht in den Schulen und gegen Verwendung moderner Verhütungsmittel angeführt hat. Kinderreichtum bei Armen wird häufig gleichgesetzt mit Triebhaftigkeit und Disziplinslosigkeit, Eigenschaften, die in einer “Arbeitsgesellschaft” stark stigmatisiert werden. Es wird vergessen, dass Kinderreichtum erst dann zum “Problem” wird, wenn die Mütter- und Säuglingssterblichkeit dank des medizinischen Fortschritts bedeutend abnimmt, aber Frauen nicht entsprechend selbstbestimmt über ihre Fruchtbarkeit entscheiden können, weil ihnen das notwendige Wissen und/oder die Mittel dazu fehlen (Zugang zu emanzipierender Bildung, zu modernen Verhütungsmitteln, eigenständige Existenzsicherung).

Schon jetzt wird das Grundprinzip der Gleichbehandlung in mehreren Fällen verletzt. So erhalten arme Eltern für ihre Kinder vom Staat weniger Transferleistungen als reiche Eltern. Kinderfreibeträge bei der Steuer können bedeutend höher ausfallen als das Kindergeld. Hartz IV- Empfänger spüren weder eine Erhöhung des Kindergeldes noch erhalten sie Elterngeld, da ihnen diese Transferleistungen auf den Hartz IV Bezug angerechnet werden. Mütter erhalten weniger Rente, wenn ihre Kinder vor 1992 geboren wurden, als wenn sie danach geboren wurden. Alleinerziehende werden steuerlich gegenüber Ehepaaren benachteiligt, weil sie nicht in den Genuss des Ehegattensplittings kommen, etc….

Universalität ist eines der Grundprinzipien des BGEs, aber ein anderes ist, dass Existzenssicherung und Arbeit entkoppelt werden. Viele Menschen tun sich immer noch schwer mit diesem Prinzip. Wenn es um Kinder geht, ist es heute schon gesellschaftlicher Konsens. Da die Einführung des BGEs einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel darstellt, könnte eine allmähliche Einführung die Sache erleichtern.

—————-
Es folgt jetzt die Debatte, wie sie in unserer Gruppe geführt wird.

C. schreibt:
Bin gegen etappenweise Einführung, auch nicht durch Erhöhung des Kindergeldes!
Begründung:
1. Das Kindergeld ist schon bedingungslos, eine Erhöhung würde strukturell nichts ändern.
2. Das universelle BGE würde dadurch verzögert.
3. Die Entkopplung von Arbeit und Existenzsicherung wäre dadurch nicht gewährleistet.
4. Die Zementierung unseres jetzigen  kapitalistischen Systems wäre garantiert, ein Paradigmenwechsel verunmöglicht!
5. Das jetzige Finnische Modell hat auch vor, erst einmal bei den Arbeitslosen zu beginnen, mit Armutsbeträgen, also total neoliberal. Grundlegende Strukturveränderung geht anders!
5. Fazit:
Wenn nicht gleichzeitig der Kapitalismus in seinem Herzen tangiert und getroffen wird, nämlich in seinem Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit, wird sich ein neoliberales BGE durchsetzen und kein emanzipatorisches, das dazu beitragen kann, den Kapitalismus aus den Angeln zu heben!
Kämpferische Grüße
——-
U. schreibt:

Befürworte den Einstieg zur bedingungslosen Existenzsicherung auch über eine existenzsichernde Kindergrundsicherung.
Das heutige Kindergeld ist in keiner Weise existenzsichernd und zwingt die für Kinder sorgenden Erwachsenen in das Hamsterrad der (oft schlecht bezahlten) Erwerbsarbeit. Vielen Eltern und SorgearbeiterInnen würde Druck und Angst genommen werden, was wiederum das Kindeswohl fördert.
Nicht anders als ein BGE für ALLE, betrachte ich eine existenzsichernde Kindergrundsicherung als Transformationsschritt in Richtung solidarische Gesellschaft.
Und wunderbar, wenn Kinder von Anfang an erleben können, dass Ihre Existenz bedingungslos von allen gefördert und gesichert wird.
Damit verbinde ich einen kulturellen, sozialen Wandel, der jungen Menschen auch vermittelt, dass wir alle bedürftige Wesen und aufeinander angewiesen sind. Wenn Menschen von Anfang an eine solche Haltung erfahren, werden sie mit dafür Sorge tragen, dass Gemeinschaft und Gesellschaft sich solidarisch und human entwickeln können.
Und so gehe ich davon aus, dass diese, so heranwachsende, emotional-kognitiv gebildete Kinder-Jugendgeneration die Idee einer bedingungslosen Existenzsicherung für ALLE weiter vorantreiben wird.
Wenn BGE-BefürworterInnen den Missbrauch einer *bedingungslosen Existenzsicherung für Kinder* befürchten, sind sie mit dieser Argumentation nahe bei denen, die ein BGE ablehnen, weil doch ‚die anderen‘ es zur Faulheit, Trunkenheit usw. missbrauchen würden.
—–
S. schreibt:
gleich gesagt, ich bin super glücklich, dass diese Diskussion geführt wird. Dadurch können wir unsere Argumente auch in Bezug auf das BGE besser formulieren.
Ich bin gegen die isolierte Einführung des KBGE.
Ich gehe nur auf die hier aufgeführten Argumente ein und versuche diese in umgekehrter Reihenfolge zu entkräften.
Natürlich fürchte ich nicht, dass KBGE missbraucht wird. Das KBGE wird aller Voraussicht nach mehr missbraucht als Kindergeld oder H4 schon deswegen, weil mehr Geld im Spiel ist. Die Befürchtung liegt nahe, dass dieser Missbrauch gegen die Einführung vom BGE instrumentalisiert wird und das BGE verhindert.
In den Familien, die ihre Zeitsorgen, Präsenzengpässe und Existenz bzw. finanzielle Probleme durch KBGE lösen werden, werden die Kinder nicht lernen, dass Sie durch KBGE abgesichert sind, weil der Rest der Familie nicht abgesichert ist. In den jungen Jahren werden die Kinder es gar nicht erfahren, dass sie abgesichert sind. Und als Heranwachsende werden sie die Eltern fragen, wo das ganze schöne Geld geblieben ist (habe 2 Kinder „schmunzel“) Und es ist ja nicht bedingungslos, sondern nur solange Kinder Kinder sind. Das schürt Ängste vor dem Erwachsenwerden und fördert keine emotional-kognitive Bildung. Aber gibt es wirklich einen finanziellen Gewinn? Zur Zeit kann ein_e Alleinerziehende(r)/Bedürftige(r) einiges an Zuschüssen und Hilfen (Essen in der Schule, Klassenfahrten etc.) beantragen. Bleibt es so oder wird das mit KBGE hinfällig? Durch die Ausnahmen, sei durch die „kreative“ Verrechnungsmethoden, direkten Druck der Arbeitgeber, unorganisierte Branchen und Märkte, greift der gesetzliche Mindestlohn nicht überall. Auch wenn diese Verwerfungen nicht zutreffen, gibt es für eine 40 Stundenwoche mit gML nur 340€ Erwerbseinkommen. Wegen der durch die Arbeit entstehenden Fixkosten und/oder der Reduktion von Arbeitszeit wird das Kind durch das KBGE zum “Hauptverdiener” der Familie. Das Kind lernt dadurch keinen sozialen Wandel und Solidarität, es lernt, dass „Kindsein“ ein “Job” ist. Bei den Erwachsenen besonders in den Übergangsjahren führt es nur zu Frustrationen. Kinderfreibetrag und Kindergeld werden abgeschafft. Also je nachdem wie hoch das Grundbedürfnis berechnet wird, wird es mehr oder weniger „Verlierer“ geben.
——–
U. schreibt:

Dass ein KBGE noch nicht die Existenz aller sichert ist für mich kein Argument dagegen.
Ich kann nicht einsehen, dass es eine gute u. richtige Strategie sein soll, kein KBGE zu fordern, weil das angeblich das allgemeine BGE verhindere.
Wenn es bereits jetzt möglich ist, Kindern und sorgenden Erwachsenen durch ein KBGE das Leben zu erleichtern, dann halte ich an dieser Forderung fest.
Die Frage ist doch, welche konkreten Schritte sind im JETZT machbar auf dem Weg zur bedingungslosen Existenzsicherung für ALLE?
In diesem Sinne betrachte ich ein KBGE wiederum als ‚Teil der Lösung‘.
Und so befürchte ich auch nicht, dass Kinder wie es Pipi Langstrumpf wünscht, ‚niemals wollen werden groß‘, sprich, Kinder angeblich nicht erwachsen werden wollen, weil damit ja ihre Existenzsicherung wegfiele. Das hat ja nichts mit einem KBGE zu tun, sondern damit, was der Jugend vermittelt und vorgelebt wird.
Menschen infantil und fremd bestimmt zu halten ist ein Herrschaftsinstrument, dessen sich der real existierende Kapitalismus tagtäglich bedient.
Ein BGE soll helfen, sich daraus zu befreien. Natürlich wird ein bestimmter Zahlbetrag das nicht alleine zustande bringen. Es bedarf der fortwährenden Bildungs/Bewusstsseins/Demokratiearbeit im Sinne des guten Lebens aller, und eine bedingungslose Existenzsicherung schenkte dafür die notwendige Zeit.
Ich finde, dass schon viel gewonnen wäre, wenn Kinder und Heranwachsende bereits jetzt vor dem vorherrschenden Konkurrenzgetriebe geschützt werden könnten. Eltern und Mitsorgende wären ganz sicherlich durch ein KBGE dann ‚teilweise‘ entlastet und bekämen die Möglichkeit zu sehen und zu spüren, was sie als wesentlich erachten. Letztlich hängen viele Bewertungen u. Einstellungen für oder gegen KBGE / BGE von der eigenen Sicht auf Welt und Mitmensch ab. Daher prima, wenn unsere Jugend die Erwachsenenwelt mit ihren Fragen konfrontiert, also auch mit der Frage, wo das vermeintlich schöne Geld geblieben ist, (geht doch weit über ein KBGE hinaus).
So warte ich natürlich nicht auf den Tag X, an dem ein BGE da wäre, welches Menschen vielleicht sozial verantwortlich(er) machen könnte.
Wie gesagt, die Frage ist  Was ist im Hier und Jetzt möglich und gefordert? Und da mir der Spatz in der Hand lieber ist als die Taube auf dem Dach, greife ich nach dem nächst Möglichen (KBGE) um dann den nächsten Schritt für’s Ganze zu tun.
Ps.
Die Argumente gegen ein KBGE decken sich in mancher Hinsicht mit denen von GegnerInnen gegen das allgemeine BGE.
Ps.
Die Beiträge v. Sascha Liebermann geben zu bedenken, dass bei dieser Diskussion Äpfel mit Birnen verglichen werden, was mich dazu veranlasst nicht (mehr) von einem KBGE zu sprechen:
Hier differenzierte Beiträge von ihm:
Landtag NRW
Gleiches Kindergeld für alle Kinder
Kindergrundsicherung gegen Grundeinkommen
——–
S. schreibt:
Vielen Dank für die Links. Habe die Beiträge gelesen. Hervorragend formuliert!
Alle drei, und insbesondere der erste PDF, spiegeln die Meinung, die ich auch vertrete.
—–
U, schreibt:

Ja, S, differenzierte, lesenswerte Beiträge von Liebermann, die verdeutlichen, dass es gilt sehr genau hinzuschauen, weil mit so manchen Transferleistungen ein BGE für ALLE wegargumentiert werden könnte. Daher passt der Begriff KBGE auch nicht, was für mich nicht heißt, dass ich mich gegen eine Kindergrundsicherung wende. Ich hielte es für zynisch, die jetzt von vielen Institutionen, Verbänden, Organisationen…. geforderte Kindergrundsicherung abzulehnen, weil eine solche das Ideal eines BGE vermeintlich verhindern könnte. Ein BGE für ALLE ist doch damit nicht erledigt, sondern muss weiterhin erkämpft werden nach dem altbekannten Motto der Frauenbewegung: „Wir wollen nicht nur ein Stück vom Kuchen, wir wollen die ganze Bäckerei“. ;-) !
——
E. schreibt:
Wenn ich die Debatte versuche zusammenzufassen, komme ich in etwa auf:

„Eine Kindergrundsicherung ist vielleicht oder wahrscheinlich eine gute
Sache, hat aber nichts mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu tun.“

korrekt?

S. schreibt:

Richtig: Kindergrundsicherung hat nichts mit BGE zu tun. Da sind wir uns nach den Beiträgen von Dr. Liebermann einig :) Mir wird auch mulmig, wenn man diese beiden vermischt.

Es gibt z.B. bereits eine “Grundsicherung” für alte Menschen. Aber 3 Gruppen alter Menschen sind davousgeschlossen a) die Privatkrankenversicherten, b) sehr Pflegebedürftige und c) aus verschiedenen Gründen unmündige Menschen. Die Grundsicherung ist auch nicht bedingungslos. Sie hat kein Minimum und greift erst nach dem Verbrauch des Eigenvermögens. Und sie wird individuell „bedarfsgerecht“ berechnet. Die Einführung fand vor Jahrzehnten statt, konnte die Altersarmut aber nicht überwinden. Sie produziert Bürokratie (es sind Abstimmungen von mind. 4 Behörden notwendig, um diese zu beantragen und laufend zu gewähren), schaffte keine Gleichheit und förderte zur keinem Zeitpunkt soziale Zusammengehörigkeit der Generationen, geschweige denn brachte es das BGE. Und es gibt diese Grundsicherung für alle im Falle von Erwerbsminderung.

Hier sind die Zahlen der Bezieher dieser Grundsicherung für Dezember 2015:

Insgesamt 1.038.008 Personen
18 Jahre bis zur Altersgrenze 501.887 Personen
Altersgrenze und älter 536.121 oder 3% der Gesamtzahl der Personen von 65 Jahren und älter (100% dieser Altersgruppe sind 17,3 Mio.)
Quelle Statistisches Bundesamt

Es klingt wie eine noble Sache und war auch so gedacht, bleibt jedoch eine halbe Notlösung ohne Zukunftswirkung.

Bei allem Zynismus erwarte ich von einer Kindergrundsicherung nicht mehr sonder im Gegenteil weniger.

Bitte erlaubt mir auch einen Gefühlsausbruch…

Und eine Kindergrundsicherung zu fordern, und ich meine dabei nicht engagierte Einzelpersonen, die schon ewig darum kämpfen, sondern einige Organisationen und Politiker, werte ich mindestens als Aktionismus, der bei manchen Reden an Populismus grenzt.
Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass nur der GLEICHE BGE für alle, also ein wirklich bedingungsloses, eine Chance für struktuelle Veränderung darstellt.

Ceterum censeo BGE creandum est!

P.S. Inzwischen erschien auf dem Blog des Netzwerks Grundeinkommen Franz Segbers einen Beitrag zum Thema veröffentlicht.

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