Das deutsche Netzwerk Grundeinkommen definiert vier Kriterien für das BGE, das internationale BGE-Netzwerk BIEN fünf[1]. Die 2015 gegründete regionale Initiativgruppe Bedingungsloses Grundeinkommen Rhein-Main hat sich hingegen auf zwölf Kriterien geeinigt. Diese sind das Resultat von jahrelangem Aktivismus und zahlreichen Diskussionen mit Befürwortern und Gegnern des BGEs. Die vier Kriterien des deutschen Netzwerks Grundeinkommen und die fünf von BIEN sind in den zwölf Kriterien enthalten, nur werden diese ergänzt und präzisiert.
Das BGE ist ein Einkommen, das folgende zwölf Kriterien erfüllt:
1. es ist universell, d.h. jede_r hat einen Anspruch darauf, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Vermögensprüfung.
Dies ist der einzige Weg, alle Bedürftigen zu erreichen. Bedürftigkeitsprüfungen bedeuten eine Hürde für Menschen, die an den bürokratischen Verfahren scheitern können oder aus Unwissenheit und/oder Scham ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Das BGE ist ein Menschenrecht bzw. die Umsetzung von Menschenrechten, insbesondere des Rechts auf Leben. Menschenrechte gelten für alle, auch für Reiche. Das BGE anerkennt, dass wir Menschen im Grunde alle bedürftig und auf die Gemeinschaft angewiesen sind. Dadurch wird die Stigmatisierung von Leistungsempfängern beendet.[2]
Außerdem wird das BGE nicht mit anderen Einkommen, z.B. aus Arbeit verrechnet. Das hat zur Folge, dass sich die Aufnahme von Erwerbsarbeit immer und für alle lohnt – im Gegensatz zur Situation in bedürftigkeitsgeprüften Systemen, in denen Erwerbseinkommen zu einer Verminderung der Bedürftigkeit und damit zur Verringerung der Sozialleistung führt. (Die französische Grundeinkommensbewegung hat “kumulierbar” als eigenständigen Punkt in ihre BGE-Definition aufgenommen [3].)
2. es ist individuell, egal, wie alt ein Mensch ist, ob verheiratet oder nicht, in einem gemeinsamen Haushalt lebend oder nicht. Die heutigen “Bedarfsgemeinschaften” werden abgeschafft.
Das Individuum ist Träger von Würde und die kleinste Einheit der Demokratie. Sozialleistungen an Bedarfsgemeinschaften zu binden wie es das heutige Alg II (Hartz IV) tut, fördert Vereinzelung, weil es für Single-Haushalte deutlich mehr Geld gibt als für Gemeinschaften, was weder sozial noch ökologisch sinnvoll ist. Außerdem werden Herrschaftsverhältnisse innerhalb dieser Gemeinschaften fortgeführt, ein Haushaltsvorstand bekommt das Geld und damit Macht über andere.
Für Minderjährige und Menschen, die einen Vormund haben, (z.B. Schwerstbehinderte) muss das BGE allerdings an ihre/n Erziehungsberechtigte/n bzw. an den Vormund gezahlt werden.
3. es ist existenz- und teilhabesichernd, es ermöglicht ein bescheidenes Leben in Würde zu führen
Das BGE soll ein Leben jenseits der Erwerbsarbeit möglich machen. Es gibt eine riesige Menge gesellschaftlich notwendiger Arbeit, die nicht bezahlt wird und auch nicht bezahlt werden sollte bzw. sich nicht sinnvoll in die Erwerbsform zwingen lässt: Sorgearbeit, Demokratiearbeit, schöpferisch-kreative Arbeit. Wer diese Arbeit ergreift, darf nicht weiterhin in Armut und Existenzangst leben müssen. Das Sich-Kümmern um andere sowie um gesellschaftliche Probleme hält unsere Gesellschaft zusammen, die Vernachlässigung dieser Aufgaben, die traditionell oft von Frauen erledigt werden, kostet viel Geld (Gefängnisse, Psychiatrien…), Zukunftsaussichten (Umweltzerstörung) und Lebensqualität.
Nur wenn das BGE existenzsichernd ist, können Arbeitnehmer*innen auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite verhandeln und für ihre geleistete Erwerbsarbeit einen angemessenen, gerechten Lohn durchsetzen (Gleiches gilt für Selbstständige in Verhandlungen mit ihren Kunden/Auftraggebern).
4. es ist bedingungslos, d.h. es wird gewährt, ohne eine Gegenleistung dafür zu erbringen oder die Bereitschaft zu einer Gegenleistung, es ist also kein Lohn
Das BGE ist wie gesagt ein Menschenrecht, von der Wiege bis zur Bahre. Daran Bedingungen zu stellen wie die Bereitschaft zu arbeiten ist deshalb nicht möglich. Natürlich kann man einen moralischen Anspruch formulieren, dass alle Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum allgemeinen Wohl beitragen sollen. Jedoch gibt es weder eine objektive Definition von “Gemeinwohl” noch eine unfehlbare Instanz, die ein solches bestimmen könnte. Außerdem ist es so gut wie unmöglich, objektiv die Arbeitsfähigkeit eines jeden Menschen einzuschätzen. Daher sind wir Menschen so oder so “zur Freiheit verdammt”, selbst herauszufinden, wo und wie wir einen gesellschaftlichen Beitrag leisten können.
Und selbst wenn es Menschen geben sollte, die überhaupt nichts beitragen können oder/und wollen: Auch sie haben ein Existenzrecht, insofern bedeutet das BGE auch ein “Recht auf Faulheit”.
(Das deutsche Netzwerk Grundeinkommen hat dieses Kriterium in seiner Definition, BIEN hingegen nicht.)
5. die Zahlung erfolgt regelmäßig, zum Beispiel monatlich, nicht als Einmalzahlung
Es gibt immer wieder Vorschläge für ein “Grunderbe”, eine Einmalzahlung z.B. beim Erreichen der Volljährigkeit (https://ein-erbe-fuer-jeden.de/das-grunderbe). Auch Thomas Paine schlug 1798 eine sog. “Grundausstattung” vor: https://www.grundeinkommen.de/13/08/2015/thomas-paine-einmalige-grundausstattung-fuer-alle-jungen-grundrente-fuer-alle-alten.html
Diese Vorschläge mögen interessant sein, sie können aber kein BGE ersetzen, denn nur dieses garantiert auf lange Sicht Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Einmalzahlungen können durch Fehlinvestition, Inflation usw. verloren gehen, das BGE nicht.
(Das deutsche Netzwerk hat dieses Kriterium nicht in seiner Definition, BIEN sehr wohl.)
6. es wird in einem gesetzlichen Zahlungsmittel gezahlt, nicht in Form von Gutscheinen oder Naturalien, und auch nicht in Form des Giralgeldes der Geschäftsbanken. Die Einführung eines elektronischen gesetzlichen Zahlungsmittels (CBDC) halten wir für dringend angeraten, ohne die Abschaffung des Bargeldes
Der Witz beim Grundeinkommen ist, dass man sich davon das kaufen kann, was man braucht. Gutscheine oder kostenlose Verteilung von Lebensmitteln berauben ihre Empfänger dieser Entscheidungsmöglichkeit. Aus diesem Grund hat das internationale Netzwerk BIEN das Kriterium “Es wird in einem zweckmäßigen Zahlungsmittel gezahlt” in seiner Definition (das deutsche Netzwerk nicht). Es gibt aber auch ein Problem mit unserem Geld, namentlich dem unbaren Giralgeld (welches einen weitaus größeren Anteil an unserem Zahlungsverkehr hat als das gesetzliche Zahlungsmittel: Euro-Banknoten und -Münzen). Dieses ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur ein Versprechen der Geschäftsbanken auf gesetzliches Zahlungsmittel. Dadurch ist unser Geldsystem instabil und außerhalb einer demokratischen Kontrolle. Die Geldschöpfung der Geschäftsbanken erfolgt bei der Kreditvergabe, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien und prozyklisch. Es besteht die Gefahr einer Bankenpanik und während sich die Banken und ihre Eigentümer die Geldschöpfungsgewinne (Seigniorage) in die eigenen Taschen stecken, müssen sie im Falle einer Krise von den Steuerzahlern gerettet werden, weil andernfalls der Zahlungsverkehr zusammenbrechen würde. Es ist jedoch möglich, ein staatliches elektronisches Zahlungsmittel einzuführen, das sich in der Handhabung für die Wirtschaftsteilnehmer nicht wesentlich vom heutigen Giralgeld unterscheidet, als gesetzliches Zahlungsmittel aber frei von den benannten Nachteilen des Buchgeldes der Geschäftsbanken wäre. Da das BGE auf ein stabiles Geldsystem angewiesen ist, kommen wir nicht umhin, diese Forderung aufzunehmen und uns um eine strategische Allianz mit den Vertretern des sogenannten Vollgeldes (siehe auch hier) zu bemühen. (Auch das Freiburg Institute for Basic Income Studies FRIBIS hat dazu bereits ein Team gebildet.)
Übrigens bedeutet die Einführung eines elektronischen gesetzlichen Zahlungsmittels nicht die Abschaffung des Bargeldes, dieses muss erhalten bleiben.
7. über seine Höhe (wie auch über die Einführung) wird in regelmäßigen Volksabstimmungen entschieden (NEU)
Das BGE verändert das sozioökonomische System grundlegend. Zum ersten Mal wird der Mensch in den Mittelpunkt gestellt. Andererseits ist es auch mit einem nicht unerheblichen Finanzierungsaufwand verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Entscheidung für ein BGE eine möglichst breite gesellschaftliche Debatte vorangehen und jeder Mensch (jedes Mitglied der Gemeinschaft) mitbestimmen. Das leistet nur die Direkte Demokratie wie wir sie auf Landes- und kommunaler Ebene und teilweise im Ausland (Schweiz) bereits kennen.
Es kommt hinzu, dass es keine objektiv richtige Höhe eines BGE gibt. Wieviel Geld ein Mensch zu einem menschenwürdigen Leben braucht, ist eine normative Entscheidung, es wird dazu sicherlich verschiedene Meinungen geben. Aus diesem Grund muss die Bevölkerung über die Höhe des BGE entscheiden, keine Expertenkommission kann uns das abnehmen. Von manchen BGE-Skeptikern wird die Befürchtung geäußert, dass die politischen Eliten (Parlamentarier, Regierungen mit Parlamentsmehrheit) der Bevölkerung jederzeit die Daumenschrauben anziehen können, indem sie das BGE unter das Existenzminimum senken – oder im Gegenteil in Wahlkämpfen überreichlich Geschenke in Form eines zu hohen BGE austeilen. Diese Befürchtungen sind nicht ganz von der Hand zu weisen, daher gehört die Entscheidung über die Höhe des Grundeinkommens in die Hände derer, die es auch bezahlen müssen: nämlich der gesamten Bevölkerung.
Für die Einführung der Direkten Demokratie auf Bundesebene engagieren sich in Deutschland der Verein Mehr Demokratie e.V. sowie der OMNIBUS für Direkte Demokratie, mit denen die Grundeinkommensbewegung daher eine Allianz bilden sollte. Zum Schluss bleibt anzumerken, dass das BGE auch gebraucht wird für die Direkte Demokratie (nicht nur umgekehrt), denn die Bürger*innen müssen den Kopf frei und die Muße haben, um sich politisch zu informieren und das Gemeinwesen mitzugestalten. Das BGE gehört zur Direkten Demokratie wie die Abgeordnetendiäten zum Parlamentarismus.
8. es ist für alle Mitglieder einer Gemeinschaft gleich hoch, es gibt also keine Unterscheidung nach Alter oder Wohnort (NEU)
Es gibt einige Modelle eines BGE, die eine nach Alter gestaffelte Zahlung vorsehen, insbesondere ein geringes BGE für Minderjährige. Es ist aber sinnvoller, die Zahlung für alle Empfänger*innen gleich hoch zu halten. Erstens folgt das BGE der Idee der Gleichwertigkeit (nicht Gleichheit) aller Menschen. Zweitens ist es ziemlich willkürlich, für verschiedene Altersstufen verschiedene Höhen festzulegen. Drittens würde es die regelmäßige Volksabstimmung über die Höhe schwer bis gar nicht handhabbar machen. Hinzu kommt, dass es heute z.B. für Kinder Ermäßigungen aller Art gibt (Eintrittspreise, ÖPNV etc.), die man nach Einführung des BGE abschaffen könnte.
Manchmal wird auch die Anpassung des BGE an unterschiedliche regionale Preisniveaus gefordert. Das ist abzulehnen, erstens wegen der Gleichwertigkeit aller Menschen, zweitens weil es völlig willkürliche Grenzziehungen und einen Kontrollaufwand, der gerade durch das BGE abgeschafft werden soll, nach sich ziehen würde. Außerdem befördert das BGE die Angleichung der Lebensbedingungen und es ist gerade gewünscht, dass es mehr Geld in strukturschwache Regionen spült. Damit hätte die Konzentration von Menschen und Kapital in den Ballungsräumen ein Ende und damit die groteske Situation von einerseits Wohnungsmangel (in den Boom-Regionen) und Leerstand (in den strukturschwachen Gebieten) mit ihren ökologischen und sozialen Folgen.
Siehe auch hier.
9. es wird durch Sozialleistungen flankiert, die individuelle Mehrbedarfe abdecken, z.B. bei Behinderung, vorübergehend auch bei erhöhten Wohnkosten (NEU)
Das BGE soll und kann nicht das komplette Sozialsystem ersetzen, wie es manche BGE-Skeptiker befürchten. Es kann einen Boden einziehen, der die meisten Menschen trägt, aber für einige, die z.B. aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung mehr brauchen, muss es zusätzliche Leistungen geben. Das ist so wichtig, dass es in die Definition des BGE gehört, denn wenn man es nicht dazusagt, entstehen gravierende und auch tragische Missverständnisse mit Menschen, denen die soziale Absicherung der Bevölkerung am Herzen liegt.
Es kommt hinzu, dass das BGE in einer Anfangsphase vermutlich noch nicht für alle hoch genug sein wird, das liegt einfach an verschiedenen Preisniveaus. Für diese Zeit muss es auch zusätzliche Leistungen geben für Menschen, deren Wohnkosten außergewöhnlich hoch sind, diese werden dann über die Jahre abgeschmolzen.
10. es wird mittelfristig weltweit eingeführt, kurzfristig auf der höchsten Ebene, auf der die administrativen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (also national oder z.B. in der Europäischen Union) (NEU)
Das BGE ist ein Menschenrecht, das heißt es muss für alle Menschen weltweit verwirklicht werden. Das lässt sich humanitär begründen, aber natürlich geht es auch darum, durch Armut erzwungene Migration zu beenden. Es gibt gravierende weltweite Probleme wie Klimawandel und Artensterben, wir werden diese nur lösen können, wenn wir uns als Menschheit darauf besinnen, dass wir kooperieren müssen, anstatt einander als wirtschaftliche oder/und militärische Konkurrenten zu betrachten. Hier kommt ein weltweites BGE ins Spiel, das den Wert der Geschwisterlichkeit für alle Menschen unmittelbar erfahrbar macht.
Dazu kann es Bündnisse mit entwicklungspolitischen Organisationen geben und ihrer deutschen Spitzenorganisation VENRO.
Kurzfristig ist das BGE ein Projekt des Nationalstaats oder/und der Europäischen Union. Je höher die Ebene ist, auf der man das BGE umsetzt, desto geringer sind die Probleme mit Migration und Grenzeffekten. Das schließt Pilotprojekte auf kommunaler oder Landesebene nicht aus.
11. es wird flankiert durch eine geeignete ordnungs- und steuerpolitische Rahmensetzung, die sicherstellt, dass die Erwirtschaftung des gesellschaftlichen Wohlstandes das Gleichgewicht von Ökosystemen nicht zerstört und somit nicht auf Kosten der Lebenschancen zukünftiger Generationen geschieht. (NEU)
Das ökologische Gleichgewicht ist aus Sicht des BGE nicht egal. Erstens weil ein BGE nichts mehr nützt, wenn im Extremfall der Planet unbewohnbar geworden ist. Zweitens weil das BGE selbst nach aller Wahrscheinlichkeit erst einmal zu mehr Konsum führen wird, was im heutigen sozioökonomischen System fatal für die Umwelt ist. Wir müssen daher Sorge tragen, dass dieser Konsum sich nicht in mehr Umweltzerstörung niederschlägt. Dazu gehören Verbote, aber auch die Besteuerung von Umweltverbrauch, u.a. von Treibhausgasemissionen. Dadurch können im Gegenzug Mittel generiert werden, die insbesondere zu Beginn zur Finanzierung eines BGE beitragen. Strategische Partner können hier die Umweltverbände sein, soweit sie Umwelt- und soziale Fragen zusammendenken, und insbesondere die Klima-Allianz Deutschland.
(Auch hierzu hat das Freiburg Institute for Basic Income Studies ein Team gebildet: UBI and Social-Ecological Transformation (UBITrans).)
Es gibt immer wieder Konzepte, die eine BGE-Finanzierung aus den Gewinnen von umweltschädlicher Wirtschaftstätigkeit, z.B. aus der Ausbeutung von Fossilen Energieträgern vorsehen (siehe Alaska Permanent Fund Dividend). So etwas lehnen wir ab.
12. es wird auf eine Weise finanziert, so dass Vermögensungleichheit reduziert wird. (NEU)
Große Vermögensunterschiede finden viele Menschen ungerecht. Sie sind aber vor allem ein Problem für die Demokratie, denn Geld bedeutet Macht und kann politischen Einfluss kaufen. Das BGE verteilt Geld um, dergestalt dass jeder Mensch genug davon hat. Es ist extrem sinnvoll, die Finanzierung eines BGE so zu gestalten, dass zugleich übermäßige Vermögensunterschiede abgebaut werden. Erstens lässt sich nur so ein sozialer Zusammenhalt gewährleisten, zweitens kann die Vermögenssteuer/Erbschaftssteuer zur Finanzierung des BGE beitragen.
Weitere Kriterien
International werden weitere Kriterien für ein BGE diskutiert. Die französische Grundeinkommensbewegung nennt beispielsweise „unveräußerlich“ (inaliénable) als Kriterium [3], bei BIEN wird u.a. „unpfändbar“ (non-seizable) diskutiert[4]. In dem weltweiten BGE-Netzwerk wird auch über „gleichbleibend“ (uniform) nachgedacht, damit sollen willkürliche Schwankungen der Höhe eines BGE ausgeschlossen werden. Für die britische Organisation Basic Income UK soll das BGE auch „steuerfrei“ (non-taxable) sein[5].
Eric Manneschmidt, Frankfurt am Main, den 19.10.22 (letzte Änderung vom 13.04.23)
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[1] Ein Grundeinkommen ist eine regelmäßige Geldzahlung, ohne Bedingung ausgezahlt an alle, auf individueller Basis, ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Arbeitspflicht.
Diese sind die fünf Eigenschaften des Grundeinkommens:
- Regelmäßig – es wird in regelmäßigen Abständen gezahlt (zum Beispiel jeden Monat), nicht als einmalige Zuwendung.
- Geldzahlung – Es wird in einem zweckmäßigen Zahlungsmittel gezahlt und erlaubt seinen Empfängern zu entscheiden, wofür sie es ausgeben. Es wird also nicht in Sachleistungen (wie Nahrungsmittel oder Dienstleistungen) oder in Gutscheinen für einen speziellen Zweck gezahlt.
- Individuell – Es wird auf individueller Basis bezahlt, nicht z.B. an Haushalte.
- Universell – Es wird an alle gezahlt ohne Bedürftigkeitsprüfung.
- Bedingungslos – Es wird bezahlt ohne Auflage zu arbeiten oder die Bereitschaft zu arbeiten zu demonstrieren.
(eigene Übersetzung, Quelle: https://basicincome.org/about-basic-income/)
[2] siehe dazu Ineffektiv und politisch gefährlich: bedürftigkeitsgeprüfte Sozialtransfers zur vorgeblichen Sicherung der Existenz und Teilhabe
[3] Definition des Grundeinkommens
Das Grundeinkommen ist ein unveräußerliches, bedingungsloses Recht, kumulierbar mit anderen Einkommen, verteilt durch eine politische Gemeinschaft an alle ihre Mitglieder, von der Geburt bis zum Tod, auf individueller Basis, ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Forderung einer Gegenleistung, deren Höhe und Finanzierung demokratisch festgelegt werden.
Hauptmerkmale
– Universell
Alle Mitglieder der Gemeinschaft erhalten es, unabhängig von ihren Einkommen und ihrem Erwerbsstatus.
– Bedingungslos
Es ist keine Gegenleistung erforderlich, um es zu erhalten.
– Individuell
Es wird an jedes Mitglied eines Haushalts ausgezahlt, ohne Rücksicht auf die Einkommen der anderen Haushaltsmitglieder.
– Permanent
Auch Kinder haben einen Anspruch darauf. Es kann beispielsweise bis zu ihrer Volljährigkeit an ihre Erziehungsberechtigen ausgezahlt werden.
– Unveräußerlich
Das Grundeinkommen ist ein Grundrecht aller Bürger. Seine Empfänger können ihm nicht enthoben werden.
– Kumulierbar
Es wird zu allen anderen Einkommen hinzugerechnet (Lohn, bestimmte Transfereinkommen…).
(eigene Übersetzung, Quelle: https://www.revenudebase.info/decouvrir/)
[5] Was ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen
Ein bedingungsloses (universelles) Grundeinkommen ist ein Einkommen, welches an Individuen als Recht des legalen Aufenthaltes gezahlt wird, ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Erwerbsobliegenheit. Die Zahlung ist steuerfrei und sollte ausreichen, um Grundbedürfnisse abzudecken. Jeder, der einen Anspruch hat, erhält es von der Geburt bis zum Tod. Ein Grundeinkommen wird den Menschen einen sicheren Boden bieten, auf dem sie bauen können, und kein Sicherheitsnetz mit Löchern, die so groß sind, dass viele hindurchfallen.
(eigene Übersetzung, Quelle: https://basicincome.org.uk/)