„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Art. 3 Allgemeine Menschenrechtsreklärung
Nach den Gräueltaten des 2. Weltkrieges erarbeitete eine internationale Kommission der UNO einen Katalog der grundlegenden Rechte, die die menschliche Gemeinschaft jedem Individuum garantieren sollte. Einfach aufgrund seines Menschseins.
Nach intensiver Arbeit wurde am 10.12.1948 – vor 75 Jahren – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Es ist kein bindendes Recht, aber doch ein Ideal, ein angestrebtes Ziel. Die Verwirklichung und die Einhaltung jedes der 30 Artikel würde der menschlichen Gemeinschaft Frieden garantieren sowie jedem einzelnen ihrer Mitglieder ein Gutes Leben in Würde ermöglichen.
Einige Artikel der AEMR wurden in den beiden internationalen Pakten über Bürgerliche und Politische Rechte („Zivilpakt“, BPR) sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte („Sozialpakt“, WSKR) übernommen, beide 1966 geschlossen und 1976 in Kraft getreten; diese Bestimmungen haben im Gegensatz zu der AEMR den Rang bindender internationaler Abkommen erhalten. Die Bundesversammlung nahm am 13.12.1991 den WSKR an „in der Erkenntnis, dass nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom freien Menschen, der frei von Furcht und Not lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte geniessen kann“.
75 Jahre nach der Proklamierung der AEMR sind wir noch weit entfernt vom damals verkündeten Ideal. Besonders die soziale Ungleichheit wird durch das profitorientierte Wirtschaftssystem immer weiter verschärft. Sie ist die Hauptursache der Zerstörung unserer planetaren Lebensgrundlagen1 und der immer größeren Marginalisierung vieler Erdenbürger:innen.
Um mit der konkreten Verwirklichung des oben zitierten Artikels 3 der AEMR zu beginnen, könnte ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) eingeführt werden. Zunachst in Deutschland, dann in Europa und schließlich weltweit. Eine existenzsichernde monatliche Geldzahlung würde jedem Menschen zuerkannt, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“. (Art.2 AEMR) Sie wäre ausreichend, um ihr oder ihm ein Leben „Freiheit von Furcht und Not“ (Präambel AEMR) zu ermöglichen.
Denn wie Artikel 22 der AEMR postuliert: „Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind“.
Das Grundeinkommen soll bedingungslos sein. Es erfordert keinerlei Gegenleistung. Damit befreit es von jeder Form von ungewollter Arbeit, z.B. von Bullshitjobs. Das entspricht dem Art 6. des WSRK, das „das Recht auf Arbeit“ anerkennt, und zwar „frei gewählte oder angenommene Arbeit“. Die größte Teil der bereits in unserer Gesellschaft geleisteten Arbeit wird nicht bezahlt. Das BGE befreit die Menschen für diese Arbeit, indem sie ihnen erspart, neben ihrer unbezahlten Sorgearbeit, Demokratiearbeit, kreativer Arbeit, Ehrenamt, nur für ihre Existenzsischerung zusätzliche Zeit herauszuschinden und sich damit einer Doppelbelastung auszusetzen.. Es verbietet jedoch keinesfalls, „frei gewählte oder angenommene“ Tätigkeiten auszuüben, die vergütet werden.
Menschen könnten sich frei für eine berufliche Tätigkeit entscheiden (Art. 23 WSKR) – nur bezahlt? – und müssten nicht aus „Furcht oder Not“ (Existenzangst) Arbeiten unter schlechten Bedingungen annehmen.
Die Finanzierung dieses Bedingungslosen Grundeinkommens kann gewährleistet werde, wie schon von mehreren Experten dargelegt wurde. In jüngster Zeit durch den Verein Mein Grundeinkommen.
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